Estatutos

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1. Name und Sitz
• Unter dem Namen „LOM® international“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. • Er ist politisch und konfessionell unabhängig. • Der Sitz von LOM® international befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.

2. Ziel und Zweck
LOM® international

 

  • sorgt für die Verbreitung und Weiterentwicklung der Lösungsorientierten Maltherapie nach Bettina Egger und Jörg Merz in Praxis, Lehre und Forschung
  • bietet Weiterbildungen für qualifizierte Fachleute gemäß Reglement Weiterbildung an
  • führt Weiter- und Fortbildungen für ausgebildete LOM® Therapeutinnen verschiedener Sprachregionen und Länder durch
  • sichert die Qualität der Angebote


3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt LOM® international über folgende Mittel:

  • Aufnahmegebühr neuer Mitglieder in der Höhe von CHF 350
  • Jährliche Mitgliederbeiträge
  •  Erträge aus durchgeführten Kursen unter dem Namen von LOM® international: Prozentuale Abgabe aus Erträgen von Kursen (gemäß Reglement Kurswesen)
  • Spenden und Zuwendungen Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


4. Mitgliedschaft
Die Mitglieder von LOM® international werden unterteilt in ordentliche Mitglieder und Gönner. Gönner haben kein Stimmrecht und bezahlen keinen jährlichen Mitgliederbeitrag. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Aufnahmegesuche sind dem Vorstand von LOM® international schriftlich einzureichen und zu begründen.
Neuaufnahmen finden an der jährlichen Vereinsversammlung statt (gemäß Reglement Mitgliedschaft). Die Mitglieder anerkennen mit ihrem Beitritt zu LOM® international die vorliegenden Statuten und ergänzenden Reglemente. Sie verpflichten sich zu deren Einhaltung.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist per Ende des Vereinsjahres möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 3 Monate vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten, Verstößen gegen die Ziele von LOM® international ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

7. Organe von LOM® international
Die Organe des Vereins LOM® international sind:
a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Revisionsstelle
Der Vorstand kann bei Bedarf eine Geschäftsleitung, eine Geschäftsstelle, Kommissionen und Arbeitsgruppen ernennen.

8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ von LOM® international ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich in den ersten 4 Monaten des Kalenderjahres statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 21 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 60 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/2 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung

d) Entlastung des Vorstandes

e) Wahl des Präsidiums und des übrigen Vorstandes sowie der Revisionsstelle

f) Festsetzung der Mitgliederbeiträge

g) Genehmigung des Jahresbudgets

h) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder

i) Änderung der Statuten

k) Kenntnisnahme von Reglementen

l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt das Präsidium den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 - Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt LOM® international nach außen. Er kann Arbeitsgruppen einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäß diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand kann ergänzende Reglemente verfassen.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

a) Präsidium

b) Vizepräsidium

c) Finanzen

d) Aktuariat Ämterkumulation ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums, welches auch ein Co-Präsidium sein kann, selber. Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstands- mitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E- Mail) gültig.
Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.

10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und Stichkontrollen durchführen kann. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

11. Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.

12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13. Auflösung des Vereins LOM® international
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1. Februar 2020 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Olten, 1. Februar 2020